top of page

Anika Kos - Heilpraktikerin Podologie

Zahlung ausschließlich per ec cash

Podologische Heilbehandlungen

1

Podologische Behandlung als Kassenleistung

Diese Behandlung bekommen Patienten, die eine Heilmittelverordnung nach dem Muster 13 von Ihrem Hausarzt oder Facharzt verordnet bekommen. In diesem Fall übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse die Kosten und die Patienten leisten einen Eigenanteil von 10% zuzüglich der Verordnungsgebühr von 10€.

Behandlungsformen sind die Podologische Komplexbehandlung, Nagelbearbeitung, Hornhautabtragung oder Nagelspangenbehandlung. Die Behandlungsdauer beträgt 25 - 40 Minuten.

2

Podologische Behandlung für Privatversicherte

Diese Behandlung ist für Versicherte der Privaten Krankenkassen. Hier wird der Faktor 1,2 -2,0 in Rechnung gestellt. Die Erstattung der Behandlungskosten richtet sich nach den jeweiligen Verträgen, die Sie als Patienten mit Ihren Versicherungen abgeschlossen haben. 

Podologische Komplexbehandlung, Nagelbearbeitung, Hornhautabtragung oder Nagelspangenbehandlung.

Behandlungsdauer beträgt 25 - 40 Minuten.

3

Podologische Behandlung für Selbstzahler

Bei dieser Behandlung zahlen die Patienten das Honorar selbst und bekommen von den Kassen keine Kostenerstattung.

Honorare für Selbstzahler:

Podologische Komplexbehandlung bis 25 Minuten = 60€

Podologische Komplexbehandlung bis 45 Minuten = 90€ 

Podologische Teilbehandlung Nagelbearbeitung oder Hornhautabtragung bis 15 Minuten = 40€

Einteilige Nagelspange ab 65€

bottom of page