"Ihre Füße in guten Händen"
Anika Kos - Heilpraktikerin Podologie
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Podologische Heilbehandlungen
1
Podologische Behandlung als Kassenleistung
Diese Behandlung bekommen Patienten, die eine Heilmittelverordnung nach dem Muster 13 von Ihrem Hausarzt oder Facharzt verordnet bekommen. In diesem Fall übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse die Kosten und die Patienten leisten einen Eigenanteil von 10% zuzüglich der Verordnungsgebühr von 10€.
Behandlungsformen sind die Podologische Komplexbehandlung, Nagelbearbeitung, Hornhautabtragung oder Nagelspangenbehandlung. Die Behandlungsdauer beträgt 25 - 40 Minuten.
2
Podologische Behandlung für Privatversicherte
Diese Behandlung ist für Versicherte der Privaten Krankenkassen. Hier wird der Faktor 1,8 -2,0 in Rechnung gestellt. Die Erstattung der Behandlungskosten richtet sich nach den jeweiligen Verträgen, die Sie als Patienten mit Ihren Versicherungen abgeschlossen haben.
Podologische Komplexbehandlung, Nagelbearbeitung, Hornhautabtragung oder Nagelspangenbehandlung.
Behandlungsdauer beträgt 25 - 40 Minuten.
3
Podologische Behandlung für Selbstzahler
Bei dieser Behandlung zahlen die Patienten das Honorar selbst und bekommen von den Kassen keine Kostenerstattung.
Podologische Komplexbehandlung, Nagelbearbeitung, Hornhautabtragung oder Nagelspangenbehandlung.
Behandlungsdauer beträgt 25 - 40 Minuten. Das Behandlungshonorar beträgt je nach Aufwand zwischen 40€ und 120€.